Aktuell: U6 bis U9 können verschoben werden
Die kinderärztlichen Praxen sind mit einem massiven Anstieg von Atemwegsinfektionen bei Kindern konfrontiert. Um Eltern die Terminfindung für die Früherkennungs-untersuchungen ihrer Kinder zu erleichtern und die ärztliche Praxen zu entlasten, sind bis auf Weiteres die festen Zeitspannen für die Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 aufgehoben. Diese Regelung tritt rückwirkend ab dem 15. Dezember 2022 in Kraft. Verschobene U-Untersuchungen können bis zum 30. Juni 2023 nachgeholt werden.
Bitte erkundigen sie sich im Vorfeld bei ihrer Krankenkasse, ob diese Regelung auch bei ihrer Versicherung zutrifft. Entsprechende Bescheinigungen bringen sie bitte mit zur Untersuchung. Danke!
Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für die Termine von U1 bis einschließlich U5.